Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit dem Erwerb der Eintrittskarte akzeptiert der Erwerber die folgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Altes Pfandhaus GmbH
(nachfolgend: »Pfandhaus« genannt):
- Durch die vom Pfandhaus angenommene Bestellung einer Eintrittskarte kommen hinsichtlich des Veranstaltungsbesuches Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Erwerber bzw. Inhaber der Eintrittskarte und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Das Pfandhaus vermittelt lediglich den Kartenkauf zwischen diesem und dem Kunden. Alle Ansprüche, welche den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch betreffen, etwa die Art und Weise der Durchführung einer Veranstaltung, die Preisgestaltung oder eine mögliche Absage, sind an den Veranstalter zu richten. Entsprechend trägt der Käufer bzw. Inhaber der Eintrittskarte das Risiko einer etwaigen Insolvenz des Veranstalters.
- Die Veranstalter behalten sich Programm- und Besetzungsänderungen vor.
- Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme der Karten. Sofern Eintrittskarten wegen einer Veranstaltungsabsage zurückgenommen werden, erfolgt die Rücknahme und die Rückerstattung des Kaufpreises im Regelfall nur bis zu zwei Wochen nach dem Veranstaltungstermin und bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Karten erworben wurden. Im Falle einer Rücknahme der Karten sind über das Internet-Angebot der Pfandhaus-Website gekaufte Karten per Post an folgende Adresse zurückzuschicken:
Altes Pfandhaus GmbH, Internet Verkauf, Kartäuserwall 20, 50678 Köln. - Neben der Vorverkaufsgebühr wird für einen unmittelbar beim Pfandhaus vorgenommenen Bestellvorgang (Ticket-Hotline 0221.279 36 79 und im Internet bei www.altespfandhaus.de ) bei zu versendenden Eintrittskarten oder Geschenkgutscheinen eine Bearbeitungsgebühr (inkl. Versandkosten) von 3,00 EUR (5,50 EUR bei Versand per Einschreiben) erhoben. Die Bearbeitungsgebühr fällt auch dann nur einmal an, wenn bei einem Bestellvorgang mehrere Eintrittskarten oder Gutscheine bestellt werden.
- Übersendet das Pfandhaus dem Käufer auf seinen Wunsch Eintrittskarten oder Geschenkgutscheine, so trägt dieser das Versandrisiko. Das Pfandhaus ist weder bei einem Fehlschlagen der postalischen Zusendung noch bei Verlust durch den Karteninhaber zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.
- Das Pfandhaus haftet bei der Vermittlungstätigkeit bzw. der jeweilige Veranstalter haftet hinsichtlich des Vertrages über den Veranstaltungsbesuch für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt. Für Schäden an sonstigen Gütern gilt im vorgenannten Tätigkeitsfeld des Pfandhauses und des jeweiligen Veranstalters Folgendes: Das Pfandhaus bzw. der jeweilige Veranstalter haften bei Vorsatz im Umfang unbeschränkt oder bei grober Fahrlässigkeit ebenfalls unbeschränkt, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt, wenn nur unwesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. In gleichem Umfang ist die Haftung begrenzt bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften das Pfandhaus bzw. der jeweilige Veranstalter nicht. Soweit die Haftung von Köln-Ticket bzw. des jeweiligen Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der eingeschalteten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Das Pfandhaus haftet nicht für Störungen, die durch außerhalb seines Einflussbereichs liegende Umstände verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beeinträchtigungen, die auf den Ausfall oder die Störung des Telefonkommunikationsnetzes und der Stromversorgung zurückzuführen sind.
- Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen), dürfen bei keiner Veranstaltung (insbesondere nicht bei Rock- und Popkonzerten) mitgebracht werden.
- Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt – jeder Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.
- Der Eintrittskartenerwerber bzw. -inhaber nimmt Kenntnis davon, dass Bild- und Tonaufnahmen von Seiten der Veranstalter jederzeit gemacht werden können und genehmigt dies durch den Kauf der Eintrittskarte ausdrücklich. Er genehmigt ebenso, diese Bildaufnahmen über einen Sender auszustrahlen.
- Trifft ein Kartenerwerber oder Karteninhaber erst nach dem Beginn einer Veranstaltung ein, verliert er bis zur nächsten Veranstaltungspause das Recht auf den auf der Karte ausgewiesenen Sitzplatz.
- Der Weiterverkauf von beim Pfandhaus erworbenen Eintrittskarten zu einem höheren Preis als dem auf dem Ticket angegebenen Endpreis ist untersagt.
- Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit.
- Bei Zuwiderhandlung gegen die Pfandhaus-Geschäftsbedingungen behält sich der jeweilige Veranstalter bzw. Hausrechtsinhaber vor, Karteninhaber vom Veranstaltungsort zu verweisen bzw. ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen.
- Wenn eine über das Pfandhaus verkaufte Eintrittskarte auch zur Nutzung als Fahrkarte im öffentlichen Nahverkehr (VRS) berechtigt, besteht insoweit zwischen dem Kunden und dem Beförderungsunternehmen ein gesondertes, vom Pfandhaus lediglich vermitteltes Vertragsverhältnis, für das die Bestimmungen der dem VRS zugehörigen Verkehrsunternehmen gelten.
- Die personenbezogenen Daten der Eintrittskartenkäufer werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt. Das Pfandhaus ist berechtigt, die Daten an natürliche oder juristische Personen weiterzugeben, die den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch durchführen und die das Pfandhaus mit dem Kartenvertrieb beauftragt hat, insbesondere an den jeweiligen Veranstalter.
- Für Streitigkeiten hinsichtlich der Vermittlung von Eintrittskarten-Käufen, die über das Internetangebot oder das Callcenter vom Pfandhaus getätigt wurden, ist – soweit der Käufer Vollkaufmann ist – Köln als Gerichtsstand vereinbart. Erfüllungsort für die Zurverfügungstellung der bestellten Eintrittskarten ist Köln.